von Johannes Grabmeier und Fritz Wallner: wurde dem Bischof gesandt und danach als Presseerklärung der Laienverantwortung Regensburg verschickt
Einleitung
Am Fest des Hl. Albert des Großen, dem 15.11.2005, hat der damalige Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller die bestehenden Strukturen der Mitwirkung der Laien bei der Sendung der Kirche „reformiert“, im Klartext: „zerschlagen“. Das geschah geschichtsvergessen, denn die Rezeption der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils durch die Würzburger Synode wurde damit gleichsam auf den Kopf gestellt. Die Eigenverantwortung und Mitverantwortung aller Getauften und Gefirmten für die Sendung der Kirche ist seitdem in der Diözese Regensburg defizitär. Da man sich nach zwanzig Jahren an vielen Stellen mit dem Status Quo eingerichtet hat und die geschlagenen Wunden nicht direkt mehr brennen, scheint es uns notwendig, die wichtigsten Eckpunkte in Erinnerung zu rufen. Dazu kommt, dass gezielt Fehlinformationen verbreitet wurden, sowie Vergessenheit und Unwissenheit um sich greifen. Ziel muss es nach wie vor sein, dass die Regensburger Fehlentwicklung beseitigt wird und Neues – von synodalem Geist inspiriert – wieder wachsen kann. Die Laienverantwortung Regensburg setzt sich weiter dafür ein, dass es auch im Bistum Regensburg wieder Katholikenräte geben wird. Wir fordern Bischof Voderholzer auf, anlässlich dieses traurigen Jubiläums von 20 Jahren dies wieder zu ändern und zu korrigieren.
Katholikenräte und Pastoralräte nach Vaticanum II, CIC und Würzburger Synode
Im Dekret über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ (AA) spricht das II. Vatikanische Konzil, die „Heilige Synode“, alle Gläubigen im Gottesvolk direkt und „eindringlich“ an. Sie misst ihnen einen „in jeder Hinsicht notwendigen Anteil an der Sendung der Kirche“ bei, „denn das
Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen.“ Das Konzil spricht von der „eigentümlichen Verantwortung“ der Laien. (AA1) Im Abschnitt 26 wird den Laien dann ganz konkret empfohlen, Katholikenräte als „beratende“ Gremien mit „je eigenem Charakter“ und der „Autonomie“ zu bilden, die zur „gegenseitigen Koordinierung dienen können“. Obwohl nun im Dekret im Absatz 1 auch eine generelle Weisung hinsichtlich der kirchenrechtlichen Normierung gegeben ist, wurden die empfohlenen Katholikenräte nicht direkt im 1983 neu erstellten universellen Kirchenrecht Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt. Der Charakter von Katholikenräten als Vereinigung von Gläubigen ist jedoch generell im Canon 215 geregelt: „Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zugründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen“.
Katholikenrat auf Diözesanebene
Die konkrete Umsetzung und Rezeption des II. Vatikanischen Konzils für Deutschland geschah in den Jahren 1970-1975 mit dem Präsidenten Julius Kardinal Döpfner die „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ – der Würzburger Synode. Auf Grund ihres vom Papst Paul VI. approbierten Statuts erließ die Synode „Anordnungen“ und schuf damit partikulares kirchliches-verantwortung Rechnung tragend — ein Vetorecht aus Gründen der verbindlichen Glaubens- und
Sittenlehre der Kirche sowie ein Vorbehalt auf Grund bischöflicher Gesetzgebung bei Anordnungen eingeräumt worden. Man kann daher grundsätzlich davon ausgehen, dass angesichts dieser Einschränkungen folglich alle Beschlüsse und Anordnungen verbindlich getroffen worden sind. Im Beschluss „Räte und Verbände“ wird ein Abschnitt dem Katholikenrat der Diözese gewidmet und seine Einrichtung angeordnet.
Pfarrgemeinderäte Entsprechende Regelungen gab es für die Pfarrgemeinderäte, die feinsinnig auf der untersten Ebene ausgeklügelt, zur Vermeidung einer Doppelstruktur die Eigenschaften eines Katholikenrats und eines Pfarrpastoralrats vereinigte – mit dem Übergewicht des eigenständig handelnden Katholikenrats, sichtbar gemacht am Vorsitz durch einen Laien.
Die sogenannte „Reform“ der Laienräte durch Bischof G.L. Müller 2005
Dieses so geschaffene partikulare Recht hat Bischof G.L. Müller verletzt, als er im Herbst 2005 in einem Dekret die Auflösung des Katholikenrats auf Diözesanebene („Diözesanrat“) und der 33 Dekanatsräte anordnete und gleichzeitig den Pfarrgemeinderäten den Katholikenratscharakter
entzog. Als neuen Katholikenrat schuf er ein sogenannten „Diözesankomitee“, in dem nur noch die katholischen Vereine und Verbände Vertretern sind, nicht aber Vertreter der Pfarrgemeinden und Dekanate. Sein eigentliches Ziel, zusammen mit seinen römischen Unterstützern die Würzburger Synode und ihre Beschlüsse endgültig zu beerdigen, hat er Gott sei Dank nicht erreicht. Gegen dieses rechtswidrige Handeln beschritt J. Grabmeier den hierarchischen Rekurs bis zum obersten Verwaltungsgerichtshofs, der 2. Kammer der Apostolischen Signatur in Rom. Das Gericht „flüchtete“ (S. Demel) zuletzt in die Unzuständigkeit in dem es die Verwaltungsdekrete des Bischofs als Gesetzesakt uminterpretierte, gegenüber dem kein hierarchischer Rekurs möglich ist.Die Frage der Rechtskonformität des Handelns von Bischof G.L. Müller ist daher gerichtlich nicht entschieden worden.
Die Folgen 20 Jahre danach
Schon ziemlich am Anfang seiner Amtszeit hatte Bischof G.L. Müller seinen Vorgänger, sowie die Priester und Laien mit dem unsäglichen Satz verhöhnt, „bisher haben alle vor sich hingewurstelt“. Tatsächlich erwies er sich als planloser Hirte, der unter wiederholter Berufung auf „göttliches
Recht“ Schlagwörter und unüberlegte Aktivitäten aneinanderreihte, die immer nur dem Ziel dienten, die Wichtigkeit des Bischofsamtes und sich selbst als herausragende Persönlichkeit darzustellen. Doch um wirklich Autorität und Bedeutung zu erlangen, dazu fehlte ihm fachlich die
pastorale Praxiserfahrung und obendrein menschlich die soziale Kompetenz im Umgang mit den Gläubigen, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die völlig wirkungslose und verpuffte „Stadtmission“ in Regensburg ist nur ein Beispiel dafür. Mit der Auflösung der über die Jahrzehnte hinweg erfolgreich wirkenden Strukturen von Pfarrgemeinderat – unter dem Vorsitz eines Nicht-Klerikers, Dekanatsrat und Diözesanrat – jeweils als Katholikenrat wollte G.L. Müller allein seine Macht beweisen.
Sein Vorgänger Bischof Manfred Müller hatte die Laienmitarbeit und Laienmitverantwortung gefördert: Es sei nur an das Diözesanforum mit dem Leitwort „Zieh den Kreis nicht zu klein“ erinnert. Bischof G.L. Müller bewirkte mit seinen Entscheidungen, dass sich schon bei der Pfarrgemeinderatswahl 2006 bis zu 15000 Ehrenamtliche in den Pfarreien und Dekanaten zurückgezogen hanen. Sie waren enttäuscht und demotiviert gleichermaßen. Es wird Generationen dauern, bis dieser Vertrauensverlust auch nur einigermaßen aufgeholt werden kann. Hinzu kam, dass G.L. Müller den für die katholische Kirche so verheerenden Missbrauchsskandal als systemische Ursachen und Probleme akzeptieren wollte, sondern sich äußerste, dass für die Tat allein der Täter verantwortlich sei. Es handle sich um Einzelfälle hatte er erklärt und die Medien für das angebliche Aufbauschen verantwortlich gemacht